Das Tierschutzgesetz beim Angeln

Wir weisen darauf hin, dass dem Tierschutz entsprechend wiedrige Handlungen zu einem Platzverbot führen!

Fische sind Wirbeltiere, die dem Schutz durch das Tierschutzgesetz unterstehen. Nach Paragraph 17 ist es verboten, diese ohne vernünftigen Grund zu töten bzw. ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Allgemein gilt als vernünftiger Grund nur der Nahrungserwerb oder die Hege und Pflege des Fischbestandes. Es ist nicht erlaubt, Fische zu angeln und zu töten aus Freude am "Sport" oder um sich mit anderen Anglern mit dem Fangerfolg zu messen. Genauer geregelt wird die Angelfischerei in den Fischereigesetzen und -verordnungen der einzelnen Bundesländer. Darin werden z. B. auch bestimmte Angelmethoden eingeschränkt oder verboten.

Detaillierte Informationen zu dem Thema findet ihr auf dem Landesportal Schleswig-Holstein unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/T/tierschutz.html

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